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   LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2015 - L 2 R 378/15 B ER   

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https://dejure.org/2015,102612
LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2015 - L 2 R 378/15 B ER (https://dejure.org/2015,102612)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08.09.2015 - L 2 R 378/15 B ER (https://dejure.org/2015,102612)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08. September 2015 - L 2 R 378/15 B ER (https://dejure.org/2015,102612)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Familienangehöriger - Familienbetrieb

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2015 - L 2 R 378/15
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (BSG, Urteil vom 30. April 2013 - B 12 KR 19/11 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 21 mwN).

    Auch dann, wenn der im Unternehmen Tätige Gesellschaftsanteile an einer Kapitalgesellschaft - sei es auch eine Familiengesellschaft - hält, nimmt die Rechtsprechung den Status als Selbstständiger nur dann an, wenn damit zugleich eine entsprechende Einflussmöglichkeit auf den Inhalt von Gesellschafterbeschlüssen verbunden ist; etwa durch ein seinem Gesellschaftsanteil entsprechendes Stimmgewicht oder in Form einer Sperrminorität, und der Betroffene damit rechtlich über die Möglichkeit verfügt, ihm nicht genehme Weisungen hinsichtlich seiner Tätigkeit abzuwehren (BSG, Urteil vom 30. April 2013 - B 12 KR 19/11 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 21).

    Die Gesellschafter der GmbH haben bislang nicht den von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgezeigten Lösungsweg für entsprechende Fallgestaltungen ergriffen und dem Geschäftsführer im Gesellschaftsvertrag jedenfalls eine sog. Sperrminorität eingeräumt, aufgrund derer dieser rechtlich über die Möglichkeit verfügt, ihm nicht genehme Weisungen hinsichtlich seiner Tätigkeit (dauerhaft) abzuwehren (vgl. dazu etwa BSG, Urteil vom 30. April 2013 - B 12 KR 19/11 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 21 mwN).

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2015 - L 2 R 378/15
    Eine sog. "Schönwetter-Selbstständigkeit" sei mithin mit Blick auf das Erfordernis der Vorhersehbarkeit sozialversicherungs- und beitragsrechtlicher Tatbestände schwerlich hinnehmbar (BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R -, BSGE 111, 257).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2013 - L 4 KR 383/13

    Die Sozialversicherungspflicht bei Amateurfußballern

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2015 - L 2 R 378/15
    Angesichts der bei wirtschaftlicher Betrachtung erheblichen Relevanz des vorliegend angestrebten vorläufigen Rechtsschutzes erscheint es angemessen, die Höhe des Streitwertes mit der Hälfte der streitbetroffenen Forderungen in Ansatz zu bringen (vgl. auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Februar 2014 - L 1 KR 361/13 B ER -, juris; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 12. November 2013 - L 4 KR 383/13 B ER -, juris).
  • BGH, 24.11.2008 - II ZR 116/08

    Schutzgemeinschaftsvertrag II

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2015 - L 2 R 378/15
    Eine auf Dauer angelegte Stimmbindung in einem Konsortium führt dann nicht zu einer unvertretbaren Bindung, wenn das Konsortialmitglied sich aus ihr unter zumutbaren Bedingungen befreien kann (BGH, Urteil vom 24. November 2008 - II ZR 116/08 -, BGHZ 179, 13).
  • BGH, 11.10.1976 - II ZR 119/75

    Gültigkeit von Stimmrechtsvereinbarungen im Zusammenhang mit der treuhänderischen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2015 - L 2 R 378/15
    Angesichts der erläuterten ohnehin ausdrücklich vereinbarten Möglichkeit einer relativ kurzfristigen Kündigung des Stimmrechtsbindungsvertrages ist nur ergänzend darauf hinzuweisen, dass nach der zivilgerichtlichen Rechtsprechung eine Stimmrechtsübertragung ohnehin nur zulässig ist, wenn ein Auseinanderklaffen von Mitgliedschaft und Stimmrecht beiderseits durch eine ordentliche Kündigung des ihm zugrundeliegenden Schuldverhältnisses jederzeit beseitigt werden kann (BGH, Urteil vom 11. Oktober 1976 - II ZR 119/75 -, WM 1976, 1247).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2014 - L 1 KR 361/13

    Beitragsnachforderung - Verjährung - Bösgläubigkeit - bedingter Vermerk

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2015 - L 2 R 378/15
    Angesichts der bei wirtschaftlicher Betrachtung erheblichen Relevanz des vorliegend angestrebten vorläufigen Rechtsschutzes erscheint es angemessen, die Höhe des Streitwertes mit der Hälfte der streitbetroffenen Forderungen in Ansatz zu bringen (vgl. auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Februar 2014 - L 1 KR 361/13 B ER -, juris; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 12. November 2013 - L 4 KR 383/13 B ER -, juris).
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